Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für sechs Jahre gewählt worden.

Folgende Mitglieder wurden gewählt und berufen:

  • Eva Bär
  • Dr. Stefanie Bank
  • Alexander Bassauer
  • James Dille
  • Ute Hillgeris-Kühne
  • Thomas L. Jenner
  • Dr. Cornelia Lippmann
  • Dorothea Piendl
  • Alexander Reiser
  • Jürgen Schwanitz
  • Dr. Andrea Thanner
  • Viktor Worm
  • Pfarrer Klaus-Ulrich Bomhard
  • Pfarrerin Simone Rink
  • Pfarrerin Barbara Kovarik

Aufgaben des Kirchenvorstands

Was ist der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das Gremium, das die Kirchengemeinde leitet und kann mit einem Stadtrat oder Parlament verglichen werden. Er wirkt maßgeblich bei der Besetzung der Pfarrstellen mit, beschließt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und ist für alle baulichen und personellen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig.

Der Kirchenvorstand ist aber auch das geistliche Leitungsgremium der Gemeinde und trägt Sorge für die Gottesdienste, den kirchlichen Unterricht und die missionarischen und diakonischen Aufgaben.

Wer wählt den Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand wird von allen wahlberechtigten Gemeindegliedern für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Amtsperiode des derzeitigen Kirchenvorstands umfasst den Zeitraum von 2018-2024.

Aus wie vielen Personen besteht der Kirchenvorstand?

Die Größe des Kirchenvorstands hängt von der Größe der Gemeinde ab. Unser Kirchenvorstand hat neun gewählte Mitglieder. Dazu kommen noch drei berufene Mitglieder, der Pfarrer und zwei Pfarrerinnen. Unser Kirchenvorstand besteht somit aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern.

Zur Vertrauensfrau wurde Andrea Thanner gewählt, vertreten wird sie durch Ute Hillgeris-Kühne.

Wann und wie oft trifft sich der Kirchenvorstand?

Die Sitzungen finden in der Regel einmal monatlich statt und sind öffentlich. Zeiten und Orte werden in den Gottesdiensten abgekündigt und durch Aushang in den Schaukästen bekannt gegeben. Nicht öffentlich sind alle Punkte, die den Datenschutz betreffen, also beispielsweise Personalfragen.